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Schulgeldordung - gültig ab dem 1. 2. 2022

Die Aloys-Henhöfer-Schule bekommt Ausgleichszahlungen vom Land Baden-Württemberg, durch welche ein Teil der anfallenden Kosten beglichen werden können. Dies wirkt sich positiv auf das Schulgeld für die weiterführenden Schulen aus.

  • Schulgeld wird für maximal 3 Kinder berechnet – für jedes weitere Kind an der AHS ist die Familie von Schulgeldzahlungen befreit.
  • Weitere individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
  • Die Schule bietet den Eltern auch die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am
    Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.

Die für Eltern regulär monatlich
anfallenden Kosten sind wie folgt.

Grundschule und Förderschule
1 Kind = 125 Euro
2 Kinder = (insg.) 200 Euro 
3 Kinder = (insg.) 225 Euro

Werkrealschule mit Hauptschule
1 Kind = 98 Euro
2 Kinder = (insg.) 160 Euro 
3 Kinder = (insg.) 183 Euro

Realschule
1 Kind = 98 Euro
2 Kinder = (insg.) 160 Euro 
3 Kinder = (insg.) 180 Euro

Gymnasium
1 Kind = 99 Euro
2 Kinder = (insg.) 162 Euro 
3 Kinder = (insg.) 180 Euro