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Schulgeldordung - gültig ab dem 1. August 2023

Die Aloys-Henhöfer-Schule bekommt Ausgleichszahlungen vom Land Baden-Württemberg, durch welche ein Teil der anfallenden Kosten beglichen werden können. Dies wirkt sich positiv auf das Schulgeld für die weiterführenden Schulen aus.

  • Schulgeld wird für maximal 3 Kinder berechnet – für jedes weitere Kind an der AHS ist die Familie von Schulgeldzahlungen befreit.
 
  • Weitere individuelle Reduzierungen bis zum völligen Verzicht sind nach Absprache möglich.
 
  • Die Schule bietet den Eltern auch die Möglichkeit an, ein nach einem prozentualen Anteil am
    Haushaltseinkommen berechnetes Schulgeld zu zahlen, das 5% des Haushaltsnettoeinkommens nicht übersteigt.
 
  • Es besteht Lernmittelfreiheit gemäß der Verordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg über die notwendigen Lernmittel
    (Lernmittelverordnung – LMVO)